KOSTENLOSER RECHTSBEISTAND


Es ist uns bewusst, dass der Zugang zur Justiz ein Grundrecht ist, das nicht durch finanzielle Schwierigkeiten eingeschränkt oder bedingt werden darf.


Rechtsanwalt Boscaarol ist in den Listen der kostenlosen Rechtshilfe eingetragen und kann daher Mandanten unterstützen, die die Anforderungen des Präsidialerlasses 115/2002 erfüllen. Dieses Gesetz ermöglicht es Personen in einer besonders schwachen wirtschaftlichen Lage, vom Staat bei der Bezahlung des Anwalts unterstützt zu werden.


Das Gesetz sieht vor, dass der Anwalt in jedem Fall bezahlt werden muss, auch wenn er als Pflichtverteidiger bestellt wird. Es ist jedoch klar, dass in Situationen besonderer wirtschaftlicher Schwäche und bei einem Einkommen, das unter den in den geltenden Vorschriften festgelegten Schwellenwerten liegt, auf unentgeltliche Prozesskostenhilfe auf Staatskosten zurückgegriffen werden kann.


Opfer besonders schwerer und abscheulicher Straftaten (wie Missbrauch in der Familie, Praktiken der weiblichen Genitalverstümmelung, sexuelle Gewalt, Verfolgungshandlungen sowie, wenn sie zum Nachteil von Minderjährigen begangen wurden, Versklavung, Kinderprostitution, Kinderpornografie, touristische Initiativen zur Ausnutzung der Kinderprostitution, Menschenhandel, Kauf und Verkauf von Sklaven, Bestechung von Minderjährigen, Aufforderung von Minderjährigen) können unabhängig vom Einkommen unentgeltliche Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.

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